Leistungen

Verlassen Sie sich auf die langjährige Erfahrung des becker – Ingenieurbüro, Architektur und Statik in den Bereichen Neubau, Umbau und Sanierung – vom ersten Entwurf bis zur Fertigstellung in allen Leistungsphasen der HOAI.

Entwurf:

1. Grundlagenermittlung

Die sogenannte Grundlagenermittlung beinhaltet unter anderem das Klären der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf sowie das Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung Beteiligter.

2. Vorplanung

In dieser Phase werden neben dem Führen von Vorverhandlungen mit Behörden bereits erste Entwurfsskizzen von Außen- und Innenansichten vorgestellt.

3. Entwurfsplanung

Im Zuge der Entwurfsplanung erfolgt die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichungen sowie Kostenberechnungen und erste Kostenschätzungen.

4. Genehmigungsplanung

Hierzu zählt unter anderem das Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungsplanungen oder Zustimmungen sowie Verhandlungen mit Behörden.

Werkplanung:

5. Ausführungsplanung, Detailplanung

Diese Leistungsphase umfasst die vollständigen Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen sowie das Fortschreiben der Ausführungsplanung.

Ausschreibung:

6. Vorbereitung der Vergabe

Auf Grundlage der Mengenermittlung erfolgt in dieser Phase das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen und Leistungsbeschreibungen.

7. Mitwirkung bei der Vergabe

Neben dem Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten umfasst diese Phase auch die Verhandlungen mit Bietern sowie die Mitwirkung bei der Auftragserteilung.

Bauleitung:

8. Objektüberwachung – Bauüberwachung

Die Bauüberwachung umfasst das Überwachen der Ausführung auf die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und den entsprechenden Leistungsbeschreibungen.

9. Objektbetreuung und Dokumentation

Im Wesentlichen beinhaltet die Objektbetreuung die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen.